Transsexuelle Menschen identifizieren sich vollständig mit dem Gegengeschlecht und lehnen ihr angeborenes Geschlecht ab. Sie fühlen sich in einem "Falschen Körper" gefangen. Durch die Unvereinbarkeit der äußeren Gegebenheiten und der seelischen Geschlechtseinstellung entsteht ein starker Leidensdruck, der bis zum Suizid führen kann. Um die physische Geschlechtsidentität der psychischen anzugleichen, ist es in der modernen Medizin möglich, durch Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichende Operationen den "Irrtum der Natur" zu korrigieren. Um eine soziale Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Transsexuellengesetz geschaffen. In diesem Gesetz sind die Voraussetzungen zur Durchführung einer Namensänderung in den Vornamen des Gegengeschlechts und zur Erlangung der Personenstandsänderung festgelegt.
Voraussetzungen der Vornamensänderung sind die Gutachten von zwei unabhängigen mit der Transsexualität vertrauten Sachverständigen, sowie der seit mindestens 3 Jahren bestehende Zwang, den Vorstellungen entsprechend zu leben. Weiterhin muß mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, daß sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändert.
Das Verfahren zur Namensänderung wird durch das zuständige Amtsgericht beim Landgericht durchgeführt. Dazu ist grundsätzlich keine geschlechtsangleichende Operation notwendig. Man spricht hier auch von der sogenannten "Kleinen Lösung".
Voraussetzungen einer Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz sind, daß die/der Transsexuelle nicht verheiratet ist, dauernd fortpflanzungsunfähig und durch einen operativen Eingriff deutlich eine Annäherung der äußeren Geschlechtsmerkmale des Gegengeschlechts erreicht hat. Auch dieses Verfahren wird durch das o.g. zuständige Amtsgericht durchgeführt, wobei dieses sich wiederum in den meisten Fällen auf zwei unabhängige Sachverständige stützt. Man spricht hierbei auch von der "Großen Lösung".
Da die geschlechtsangleichende Operation ein großer Eingriff in die Unversehrtheit des Menschen darstellt, wird diese ebenfalls erst nach Nachweis einer psychologischen Behandlung durchgeführt.
Nach der geschlechtsangleichenden Operation ist der transsexuelle Mensch optisch, rechtlich und sozial dem Gegengeschlecht angeglichen, jedoch nicht zeugungs- bzw. empfängnisfähig.
Neben vielen anderen Selbsthilfegruppen im In- und Ausland hat sich unsere Selbsthilfegruppe zum Ziel gesetzt, den Betroffenen im gemeinsamen Gespräch und im Austausch von Erfahrungen und Informationen auf ihrem langen Weg von der Selbsterkenntnis bis zum Erreichen des gesetzten Zieles zu helfen und Wege zu einem zufriedenen Leben aufzuzeigen. Auch soll ein Auffangnetz im sozialen Gefüge geboten werden, da viele Transsexuelle durch den Wunsch, dem Gegengeschlecht gemäß zu leben, von ihrer Umwelt, den Kollegen und Kolleginnen, den Freunden und Freundinnen und auch teilweise ihrer Familie und den Angehörigen ausgegrenzt und teilweise verstoßen werden. Auch eine drohende oder auch erlittene Arbeitslosigkeit ist hierbei mit einzuschließen.
Ein weiteres Ziel unserer Selbsthilfegruppe ist auch, die Angehörigen und Freunde im Gespräch mit anderen Betroffenen und ihren Angehörigen und Freunden über die Problematik aufzuklären und in die Arbeit mit einzubeziehen.
Aus den zuvor erwähnten Gründen ist es notwendig, die Öffentlichkeit objektiv und von bestehenden Klischees weg über die Problematik aufzuklären.
Unter anderem will die Gruppe auch den Betroffenen helfen, den sogenannten "Alltagstest", also die Zeit zwischen dem "Outing" als Transsexueller und der juristischen Anerkennung, zu überstehen.
Die Selbsthilfegruppe ist jedoch kein Ersatz für psychologische und medizinische Betreuung durch Fachleute, sondern kann lediglich Wege aufzeigen und Kontakte zu den diversen Fachleuten herstellen.
Jedoch nicht nur Transsexuelle und deren Angehörige sind uns willkommen, sondern auch Transvestiten, die das Bedürfnis haben, über ihre Sorgen und Nöte zu berichten und einen Weg suchen, ihrer Veranlagung nach leben zu können.
Für uns gilt der Wahlspruch: Sei und lebe so, wie Du fühlst
Unsere Gruppe trifft sich jeden Mittwoch um 19.30 Uhr in 70178 Stuttgart, Marienstraße 9, im Raum 5 bei "Kiss" (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen).
Kontakt neben obiger Adresse nach 17.00 Uhr auch über
Astrid Volz, Tel.: (07157) 8222
(Eine vorherige Kontaktaufnahme ist mit Rücksicht auf den
Gruppenablauf erwünscht.)
Bitte beachten Sie auch die neuen Ansprechpartnerinnen, die auf der Eingangsseite aufgeführt sind.
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